Der Leichtathletikweltverband World Athletics hat entschieden. Der Nike Schuh Vaporfly, in dem seit 2016 zahlreiche Rekorde im Laufsport aufgestellt wurden, ist regelkonform. Das Modell AlphaFly dagegen nicht. Was das neue Regelwerk sagt und worauf Hobby-Läufer*innen achten sollten, erfahrt ihr im Artikel.
Aber vorab schon mal das große Aufatmen: Wer sich für den nächsten Wettkampf den Nike Vaporfly für etwa 275 Euro zugelegt hat, kann beruhigt sein. Ihr könnt den Schuh bedenkenlos tragen.
Hintergrund: Die Kontroverse um Nikes futuristisch aussehenden Schuh
Der Schuh Vaporfly wurde von Nike 2016 auf den Markt gebracht. Der ungewohnt groß wirkende Schuh ist durch die Nutzung eines neuen Schaums namens Pebax besonders leicht. Neuer Schaum? Klingt erstmal nicht ungewöhnlich.
Was den Vaporfly aber von anderen Schuhen abhebt ist die integrierte Carbonplatte. Laut einer Studie der New York Times waren Läufer*innen, die den Schuh trugen etwa vier Prozent schneller. Ein besseres Marketing gibt es nicht. Das erkannte auch Hersteller Nike und leitete so den Namen des Vaporfly 4%Flyknit ab. Aber genau diese vier Prozent wurden zum Streitpunkt.
Nike wurde vorgeworfen mit dem Vaporfly seinen Athlet*innen einen unfairen Vorteil zu verschaffen. Der Sportartikelhersteller hatte sich unter anderem den Winkel der Karbonplatte patentieren lassen. Das macht es anderen Herstellern schwer einen ähnlich guten Schuh herzustellen. Athelt*innen, die bei diesen Marken unter Vertrag stehen, haben daher einen Nachteil.
Die neuen Regeln von World Athletics
Mit der Anpassung des Regelwerks, wird dieses Problem für Profis, die für andere Marken starten, nicht behoben. Dennoch führt World Atheltics eindeutige Vorgaben für die Zukunft ein, um sogenanntes „Techno-Doping“, also die Übervorteilung von Athlet*innen durch mechanische Hilfsmittel, zu verhindern.
So muss jeder Schuh, ab dem 30. April 2020, vier Monate frei im Handel erhältlich sein, um zugelassen zu werden. Außerdem darf die Sohle 40 Millimeter nicht überschreiten. Weiterhin wurde die Anzahl der Karbonplatten auf eine beschränkt. Das bedeutet auch, dass der Nikes Prototyp AlphaFly, in dem Eluid Kipchoge zum ersten Mal die Marathon-Distanz in unter zwei Stunden lief, nicht zulässig ist. Denn dieser hatte drei.
Das sollten Hobby-Läufer*innen beachten
Die neuen Regeln gelten für Wettkämpfe bei denen Preise ausgeschrieben sind. World Athletics betont in ihren Technical Rules, dass es nicht darum geht den Hobby-Sport zu reglementieren. So genannte Age-Groups unterstehen aber ab sofort den neuen Regeln.
Ein Beispiel: Sigrid (79) darf in Zukunft keinen Prototypen von Nike laufen, wenn sie offiziell in die Wertung ihrer Altersklasse kommen möchte. Wir sind gespannt, ob es in Zukunft dann Schuhkontrollen bei Massen-Laufveranstaltungen, in denen Sieger*innen in Altersklassen geehrt werden, geben wird.
Hoffentlich nicht.